UNSERE DIENSTLEISTUNGEN


Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen.
Entsorgung ist unsere Aufgabe.

Logo: Abfallwirtschaftsbetrieb

Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist seit 1996 Eigenbetrieb des Unstrut-Hainich-Kreis.


Er nimmt alle Aufgaben der kommunalen Abfallentsorgung wahr und führt die dazu notwendigen Entsorgungsdienstleistungen selbst durch oder vergibt sie an Dritte.


Der Abfallwirtschaftsbetrieb als kommunaler Dienstleister ist stets um die Zufriedenheit seiner Kunden bemüht.

Jeder Gebührenschuldner des Unstrut-Hainich-Kreises ist verpflichtet, dem Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis jede gebührenrelevante Veränderung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitzuteilen.

Dazu gehören:

  • Änderung der Personenanzahl im Haushalt (Hauptwohnsitz)
  • Änderung der Beschäftigtenzahl im Unternehmen
  • Wechsel des Grundstückseigentümers, der Hausverwaltung oder des Betriebsinhabers
  • An- bzw. Abmeldung von Haushalten/Gewerbebetrieben auf dem Grundstück


Geeignete Nachweise (z.B. Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Erbschein oder Testament, Grundbuchauszug, Auszug Gewerberegister) sind beizufügen.


Eine automatische Mitteilung über das Einwohnermeldeamt erfolgt nicht!


Änderungen des Behältervolumens oder die Bestellung zusätzlicher Behälter haben ebenfalls schriftlich durch den Eigentümer zu erfolgen.

Alle wichtigen Serviceleistungen aus einer Hand

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