ONLINE-SERVICEANGEBOTE


Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis

Tourenpläne
 Online-Anträge und Formulare
Zur Online-Anmeldung von Terminen zur Sperrmüllabholung oder zur Abholung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Altmetall können Sie die nachfolgenden Links nutzen. Alle Gegenstände aus Metall (z.B. Fahrräder, Sportgeräte, etc.) gehören zu Elektro- und Elektronikaltgeräten/Altmetall und nicht zum Sperrmüll. Eine Anmeldung zur Selbstanlieferung von Sperrmüll ist über den Link ebenfalls möglich. Dazu ist unter den Kundendaten das Häkchen bei "Selbstanlieferung" zu aktivieren. Die Selbstanlieferung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Altmetall an die Umladestation Aemilienhausen ist zu den Öffnungszeiten ohne Voranmeldung möglich. 

Bitte beachten: Die Abholung von Sperrmüll sowie von Elektro- und Elektronikaltgeräten erfolgt nur aus privaten Haushalten. Gewerbe und gewerbeähnliche Einrichtungen haben die Möglichkeit, Sperrmüll gebührenpflichtig an die Umladestation Aemilienhausen anzuliefern.
Für An,- Ab- bzw. Änderungsmeldungen private Haushalte und Gewerbe bzw. gewerbeähnliche Einrichtungen betreffend, sind die nachfolgenden Meldeformularvordrucke zu nutzen. Die Formulare sind vom jeweiligen Abfallgebührenschuldner/in (z. B. Grundstückseigentümer/in, Geschäftsinhaber/in) zu unterzeichnen.
Sollten Sie ein Grundstück veräußert oder erworben haben, teilen Sie uns dies unter Nutzung der oben stehenden Meldeformulare mit. Sind Sie als Erwerber noch nicht im Grundbuch als Grundstückseigentümer eingetragen, möchten jedoch bereits Ansprechpartner des Abfallwirtschaftsbetriebes Unstrut-Hainich-Kreis für die Abfallentsorgung sein, ist zusätzlich das Formular „Bekanntgabe Eigentumswechsel und Vollmacht“ zu übersenden. Die Vollmacht ist sowohl vom Erwerber als auch vom Alteigentümer zu unterzeichnen. 
Soweit Sie sich im Verwaltungsverfahren von einem Dritten vertreten lassen wollen, verwenden Sie das Formular „Vollmacht für Verwaltungsverfahren“. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vollmacht nur grundstücksbezogen erteilt werden kann. Die Bevollmächtigung von beispielsweise einzelnen Mietern eines Mehrfamilienhauses ist aus Veranlagungsgründen nicht möglich.
Sollten Sie den Einzug von Abfallgebühren bzw. sonstiger Forderungen des Abfallwirtschaftsbetriebes Unstrut-Hainich-Kreis im Wege des Lastschriftverfahrens wünschen, steht Ihnen das nachfolgende „SEPA – Lastschriftmandat“ zur Nutzung zur Verfügung.
Share by: