Zahlreiche Gegenstände gehören nicht zum Sperrmüll und werden auch an Ihrem Sperrmülltermin nicht entsorgt. Zum Beispiel Kleinkram, der in den Restabfallbehälter passt. Er wird auch in Kisten und Säcken nicht mitgenommen. Ebensowenig das, was nicht zur üblichen Ausstattung eines Durchschnittshaushaltes gehört, wie beispielsweise ein Swimmingpool. Alles, was fest in eine Wohnung/ein Haus gehört, wie Fenster, Türen, Vertäfelung zählt zu den Bauabfällen und ist somit auch kein Sperrmüll. Eine Auflistung zahlreicher Gegenstände und die Antwort, ob sie zum Sperrmüll gehören oder wie die Gegenstände anders zu entsorgen sind, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
Sperrmüll (max. 3 m³) kann einmal im Halbjahr gebührenfrei zur Abholung oder zur Selbstanlieferung im Abfallwirtschaftsbetrieb angemeldet werden. Darüber hinausgehende Selbstanlieferungen von Sperrmüll an der Umladestation Aemilienhausen sind gebührenpflichtig.