Sperrmüll

Jeder private Haushalt kann für Sperrmüll einmal pro Halbjahr die jeweilige Abfuhr ausschließlich vom angeschlossenen Grundstück in Anspruch nehmen. Abgeholt wird der Sperrmüll, dessen Einzelteile ein Höchstgewicht von je 50 kg oder eine Höchstabmessung von 2,00 m x 1,50 m x 1,00 m nicht überschreiten.

Es ist auch möglich, den Sperrmüll einmal pro Halbjahr gebührenfrei selbst an die Umladestation Aemilienhausen anzuliefern. Gebührenfrei ist die Selbstanlieferung jedoch nur dann, wenn nicht bereits ein Abholauftrag ausgelöst und die Selbstanlieferung vorab telefonisch im Abfallwirtschaftsbetrieb angemeldet wurde.

Unabhängig davon, ob die Abholung oder die Selbstanlieferung des Sperrmülls erfolgen soll, darf der Sperrmüll ein Volumen von 3 m³ und/oder ein Gewicht von 400 kg nicht überschreiten.

Den Online-Antrag für die Abholung von Sperrmüll finden Sie unter dem Menüpunkt Online-Services. Zudem ist es auch möglich, die Abholung des Sperrmülls per E-Mail oder telefonisch anzumelden. 

Bitte stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr, frühestens jedoch am Vorabend des Abfuhrtages ab 18:00 Uhr, vor dem angeschlossenen Grundstück oder auf dem mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb abgestimmten Sammelplatz bereit. Nach der Abfuhr zurückgelassener Abfall ist am Abfuhrtag bis spätestens 20:00 Uhr vom Abfuhrplatz zurückzunehmen.
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