Die Abfuhr der Elektro-/Elektronikaltgeräte, die auch die Entsorgung von Altkühlgeräten einschließt, sowie die Abfuhr von Altmetallen, erfolgt im Holsystem.
Jeder private Haushalt hat einmal im Halbjahr die Möglichkeit, die bei ihm zur Entsorgung anfallenden Elektro-/Elektronikalt-geräte sowie Altmetalle abholen zu lassen.
Abgeholt werden Elektro-/Elektronikaltgeräte, die nicht über die haushaltsübliche Menge (über 5 Großgeräte) hinausgehen und Kühl- und Gefriergeräte, die ein Fassungsvolumen von 230 l nicht überschreiten. Altmetalle werden abgeholt, wenn die einzelnen Teile ein Höchstgewicht von je 50 kg oder eine Höchstabmessung von je 2,00 m x 1,50 m x 1,00 m nicht überschreiten.
Den Online-Antrag für die Abholung der Elektro-/Elektronikaltgeräte und Altmetalle finden Sie unter dem Menüpunkt
Online-Services. Zudem ist es auch möglich, die Abholung der Elektro-/Elektronikaltgeräte sowie von Altmetallen per E-Mail oder telefonisch anzumelden.
Bitte stellen Sie die Elektro-/Elektronikaltgeräte sowie Altmetall am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr, frühestens jedoch am Vorabend des Abfuhrtages ab 18:00 Uhr, vor dem angeschlossenen Grundstück oder auf dem mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb abgestimmten Sammelplatz bereit. Nach der Abfuhr zurückgelassener Abfall ist am Abfuhrtag bis spätestens 20:00 Uhr vom Abfuhrplatz zurückzunehmen.
Darüber hinaus kann jedermann seine Elektro-/Elektronikaltgeräte, soweit die Beschaffenheit und Menge mit den in privaten Haushalten anfallenden Geräten vergleichbar ist, sowie Altmetalle, gebührenfrei an der kommunalen Sammelstelle des Unstrut-Hainich-Kreises, welche sich auf dem Gelände der Umladestation Aemilienhausen befindet, zu den Öffnungszeiten der Umladestation abgeben.