Kleinmengen gefährlicher Abfälle

Kleinmengen gefährlicher Abfälle können zweimal pro Jahr im Rahmen von mobilen Sammlungen dem Schadstoffmobil ohne Voranmeldung direkt übergeben werden. Bitte achten Sie darauf, dass maximal 100 Kilogramm / 100 Liter pro privatem Haushalt und Sammlung angeliefert werden dürfen und Einzelbehältnisse das Einzelgewicht von 30 Kilogramm bzw. 30 Litern nicht überschreiten. Die Behältnisse sind bezüglich ihres Inhaltes zu beschriften.

Die getrennte Sammlung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle wird auch für Gewerbetreibende zweimal pro Jahr angeboten. Für die Sammlung aus diesen Herkunftsbereichen gilt eine Mengenbegrenzung von 250 kg / 250 l pro Sammlung, wobei Einzelbehältnisse das Einzelgewicht von 30 Kilogramm bzw. 30 Litern nicht überschreiten dürfen. Die Art und Mengen der zu beseitigenden Abfälle sind dem Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis 14 Tage vor Beginn der Sammlung schriftlich anzuzeigen. Der Entsorgungstermin wird durch den Abfallwirtschaftsbetrieb schriftlich mitgeteilt. Für die Beseitigung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen erhebt der Unstrut-Hainich-Kreis Gebühren gem. seiner Abfallgebührensatzung.

Die aktuellen Termine der Kleinmengensammlung gefährlicher Abfälle finden Sie hier!

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