Jeder Gebührenschuldner des Unstrut-Hainich-Kreises ist verpflichtet, dem Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis jede gebührenrelevante Veränderung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitzuteilen.
Dazu gehören:
Geeignete Nachweise (z.B. Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Grundbuchauszug) sind beizufügen.
Eine automatische Mitteilung über das Einwohnermeldeamt erfolgt nicht!
Änderungen des Behältervolumens oder die Bestellung zusätzlicher Behälter haben ebenfalls schriftlich durch den Eigentümer zu erfolgen.
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