Bitte unbedingt beachten!

Jeder Gebührenschuldner des Unstrut-Hainich-Kreises ist verpflichtet, dem Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis jede gebührenrelevante Veränderung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitzuteilen.

Dazu gehören:

  • Änderung der Personenanzahl im Haushalt (Hauptwohnsitz)
  • Wechsel des Grundstückseigentümers, der Hausverwaltung oder des Betriebsinhabers
  • An- bzw. Abmeldung von Haushalten/Gewerbebetrieben auf dem Grundstück


Geeignete Nachweise (z.B. Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Grundbuchauszug) sind beizufügen.


Eine automatische Mitteilung über das Einwohnermeldeamt erfolgt nicht!


Änderungen des Behältervolumens oder die Bestellung zusätzlicher Behälter haben ebenfalls schriftlich durch den Eigentümer zu erfolgen.

Share by: